4. Handlungsfeld: Ein bedarfsgerechter Platz für jedes Kind

Für jedes Kind der passende Platz: Die Münchner Kindertagesbetreuung bietet ein verlässliches, vielfältiges und bezahlbares Betreuungsangebot, das sich an den Bedürfnissen von Kindern und Familien orientiert.

Ein bedarfsgerechter Platz für jedes Kind

Visionen

In München gibt es für jedes Kind einen Platz in der Kindertagesbetreuung, der den Bedarfen und Anforderungen entspricht und jedem Kind ermöglicht, seine Potenziale zu entfalten.

Vision 1

Ein ausreichendes, verlässliches und differenziertes Betreuungsangebot in München ermöglicht den Familien ein Wunsch- und Wahlrecht.

Vision 2

Der Zugang zu den Münchner Kindertageseinrichtungen ist niedrigschwellig und für alle Familien gewährleistet.

Vision 3

Ziele

Ziel 1.1

Die Anforderungen und Bedarfe der Familien sind bekannt und werden durch regelmäßige Bedarfserhebungen ermittelt.

Ziel 1.2

Eine konstruktive und enge Kooperation mit allen Trägern der Münchner Kindertageseinrichtungen sichert ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot.

Ziel 1.3

Den Trägern stehen über die gesetzliche Förderung hinaus freiwillige kommunale finanzielle Ressourcen der Landeshauptstadt München aus Fördersystemen wie der Münchner Kitaförderung zur Verfügung. Diese werden bedarfsgerecht eingesetzt, regelmäßig evaluiert und angepasst.

Ziel 2.1

München verfügt über eine vielfältige Träger- und Angebotslandschaft.

Ziel 2.2

Es sind ausreichend Plätze in allen Angebotsformen der Münchner Kindertagesbetreuung in der Regel wohnort-, schulsprengel oder arbeitsplatznah vorhanden.

Ziel 2.3

Flexible Bauten ermöglichen eine flexible Platzstruktur, reduzieren Übergänge und unterstützen damit ein bedarfsgerechtes Angebot.

Ziel 3.1

Alle Familien erhalten niedrigschwellig Informationen, Beratung und Unterstützung zu den Angeboten und der Aufnahme in die Münchner Kindertagesbetreuung.

Ziel 3.2

Alle Familien können sich einen Betreuungsplatz in den Münchner Kindertageseinrichtungen leisten.

Übergreifende Strategien und Maßnahmen

  • Durchführung regelmäßiger Bedarfserhebungen, die sowohl quantitative als auch qualitative Anforderungen der Kinder und Familien erfassen
  • Nutzung integrierter Datenanalysen zur systematischen Bedarfsplanung als Grundlage für eine zielgerichtete Steuerung der Betreuungsangebote
  • Weiterentwicklung flexibler Angebotsstrukturen
  • Etablierung eines kontinuierlichen Abstimmungsprozesses zwischen Bedarfserhebung, Angebotsplanung und Stadtteilarbeit

  • Aufbau und Pflege vertrauensvoller Kooperationen zwischen dem städtischen sowie freien und privaten Trägern zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungs-angebots 
  • Einrichtung regelmäßiger Kooperationsforen und Austauschformate mit der Stadtverwaltung  
  • Entwicklung und Implementierung flexibler Betreuungsmodelle

  • Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder mit besonderen Bedarfen bis zum Ende der Grundschulzeit 
  • Umsetzung einer vorausschauenden Bedarfsplanung zur Absicherung zukünftiger Anforderungen, einschließlich einer erhöhten Versorgungskapazität
  • Verknüpfung von qualifizierten Mitarbeiter*innen, passgenauer Angebotsstruktur und strategischer Planung

  • Fortführung der Münchner Kitaförderung als freiwilliges Förderinstrument 
  • Fokussierung der Münchner Kitaförderung auf eine bedarfsgerechte Personalbemessung, die gezielte Gewinnung von Nachwuchskräften sowie die Entlastung der Familien bei den Elternbeiträgen 
  • Berücksichtigung von Einrichtungen mit hohem Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Quartieren oder Gemeinschaftsunterkünften

  • Umsetzung einer wirkungsorientierten Evaluation der Münchner Kitaförderung zur kontinuierlichen Überprüfung von Effizienz und Mittelverwendung 
  • Weiterführung einer Steuerungs- und Begleitstruktur zur Weiterentwicklung des Fördermodells mit Fokus auf Bildungs- und Chancengerechtigkeit

  • Sicherstellung einer vielfältigen Trägerlandschaft durch eine gemeinsame Bedarfsversorgung von städtischem Träger, freigemeinnützigen und sonstigen Trägern
  • Gewährleistung einer ausgewogenen Trägerstruktur, auch in Neubaugebieten 
  • Beratung, Begleitung und Investitionskostenförderung für freigemeinnützige und sonstige Träger bei der Schaffung neuer Plätze
  • Unterstützung von Eltern-Kind-Initiativen als Form familiärer Selbsthilfe und Beitrag zur Trägervielfalt 
  • Weiterentwicklung und Anerkennung der Kindertagespflege als gleichwertiges, rechtsanspruchserfüllendes Betreuungsangebot unter Federführung des Sozialreferats

  • Umsetzung eines integrierten, ressortübergreifenden Handlungsansatzes in Neubaugebieten zur frühzeitigen Reaktion auf besondere Bedarfe in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales

  • Sicherstellung wohnort-, schulsprengel- oder arbeitsplatznaher Betreuungsplätze entsprechend dem individuellen Bedarf sowie der familiären Wunsch- und Wahlfreiheit
  • Standortsicherung durch Zusammenarbeit zwischen dem Referat für Bildung und Sport, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie der Task Force Schul- und KitaBau
  • Einbindung von Kindertageseinrichtungen in Bildungszentren, Hochschulen oder an betrieblichen Standorten zur Nutzung von Synergieeffekten zwischen Wohnen, Lernen und Arbeiten

  • Einführung flexibilisierter Verfahren für Antragstellung und -bewilligung, um schnell auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren zu können
  • Umsetzung innovativer Konzepte wie Übergangsplätze oder städtische Regionalhäuser zur Sicherung einer adaptiven Angebotsstruktur und kurzfristigen Kapazitätserweiterung 
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit freigemeinnützigen und sonstigen Trägern in Gebieten mit struktureller Unter- oder Überversorgung

  • Umsetzung des ab 2026/27 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit
  • Durchführung differenzierter, standortbezogener Planungen für alle Münchner Grundschulen
  • Enge Abstimmung der Planungen mit der jeweiligen Schulfamilie, freigemeinnützigen und sonstigen Trägern sowie weiteren Bildungs- und Sozialakteur*innen im Quartier
  • Sicherstellung einer verlässlichen Ferienbetreuung im Rahmen der Planungen

  • Umsetzung flexibler Bauweisen für eine bedarfsgerechte, anpassungsfähigen und nachhaltigen Kindertagesbetreuung
  • Kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung des Raumprogramms
  • Erweiterung des Raumprogramms; anzustreben ist die Ergänzung um Therapie- und Förderräume sowie entsprechende Nebenräume
  • Mitplanung der variablen Belegung sowie der Nachnutzung von Räumen bei rückläufigem Bedarf

  • Ausbau bedarfsgerechter Kindertageseinrichtungen in Verbindung mit innovativen Baukonzepten, zum Beispiel Mehrgenerationen- oder mitalternden Bauten in Neubaugebieten
  • Entwicklung trägerübergreifender Konzepte im Rahmen des Projekts „Zukunftsfähige Kita-Bauten” unter Einbezug internationaler Good-Practice-Modelle zur Förderung innovativer, barrierefreier und inklusiver Raumgestaltung
  • Anpassung der Raumnutzung durch standardisierte, flexible Raumprogramme mit einer möglichen Öffnung zu Familien- beziehungsweise KinderTagesZentren. 
  • Berücksichtigung räumlicher Anforderungen im Gesamtkonzept „Zukunftsfähige Kita-Bauten” des Kooperativen Ganztags an Grundschulen
  • Entwicklung flexibler Betreuungsmodelle

  • Gestaltung von Innen- und Außenbereichen der Einrichtungen nach aktuellen pädagogischen Standards und empirischen Erkenntnissen zur Unterstützung der kindlichen Bildung und Entwicklung
  • Einrichtung kreativer Lern- und Bildungsbereiche sowie barrierefreier Funktions- und Differenzierungsräume
  • Bereitstellung entwicklungsadäquater Sanitäreinrichtungen für alle Kinder
  • Ausstattung mit Personal- und Versorgungsräumen zur Unterstützung des pädagogischen Alltags und externer Kooperationen.
  • Verankerung inklusiver Strukturen im Raumprogramm
  • Berücksichtigung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz in der baulichen Planung und bei der Nachrüstung bestehender Einrichtungen, etwa durch moderne Schließsysteme sowie Maßnahmen zum Sonnen-, Hitze- und Lärmschutz
  • Laufende Anpassung und Instandsetzung von Bestandsbauten nach denselben Qualitätsanforderungen wie Neubauten
  • Umsetzung moderner, baulicher und technischer Standards, insbesondere im Hinblick auf materielle und soziale Barrierefreiheit – sowohl bei Neu- als auch Bestandsbauten
  • Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes zur Öffnung der Einrichtungsräume über die regulären Zeiten hinaus

  • Einsatz digitaler Werkzeuge wie des „Digitalen Zwillings” zur Simulation klimatischer Bedingungen, Energieeffizienz und standortspezifischer Gegebenheiten, um ressourcenschonende Lösungen zu entwickeln
  • Etablierung partizipativer Planungsprozesse, bei diesen Träger, Architekt*innen und pädagogische Mitarbeiter*innen eng zusammen arbeiten
  • Aktive Einbindung von Kindern und Familien in die Gestaltungsplanung

  • Bereitstellung eines kostenfreien, trägerübergreifenden Beratungsangebots für alle Familien
  • Umsetzung des integrierten Ansatzes „Elternberatung aus einer Hand” durch Vernetzung der Elternberatung zur Kinderbetreuung und der Zentralen Gebührenstelle
  • Individuelle Begleitung von Familien bei der Suche und Auswahl geeigneter Betreuungsplätze sowie Unterstützung im digitalen Anmeldeprozess
  • Konstruktive und enge Vernetzung mit allen Trägern, Kinder und Großtagespflege, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie Dolmetscher*innen
  • Bereitstellung von Übergangsplätzen und Kontingenten zur kurzfristigen Bedarfsdeckung
  • Transparenz und sozialräumliche Einbindung familienunterstützender Angebote
  • Beratungsangebote zur niedrigschwelligen Unterstützung direkt an Kindertageseinrichtungen in Kooperation mit pädagogischen Teams und Fachstellen

  • Bereitstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Online‑Anmeldesystems „kita finder+” zur transparenten Darstellung des Betreuungsangebots in München
  • Ermöglichung einer gezielten Betreuungsplatzsuche und Anmeldung für Familien unter Einbeziehung von Nachmittagsangeboten für Grundschulkinder und perspektivisch der Ferienbetreuung
  • Ergänzung des Systems durch leicht verständliche Anleitungen und Videos
  • Erweiterung des Sprachangebots und Implementierung von Spracherkennung
  • Anpassung der Systemfunktionen an vielfältige Lebensrealitäten von Kindern und Familien, etwa durch Berücksichtigung unterschiedlicher Familienformen und Geschlechter
  • Fortlaufende Optimierung des Systems in enger Zusammenarbeit mit Trägern und Einrichtungen

  • Anwendung trägerspezifischer Auswahlkriterien zur Vergabe freier Betreuungsplätze auf Grundlage der jeweiligen Profilbildung und Zielgruppenorientierung
  • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern mit (drohender) Behinderung, aus Familien erwerbstätiger Sorgeberechtigter sowie von Geschwisterkindern
  • Förderung des Wunsch- und Wahlrechts von Familien gemäß § 5 SGB VIII durch transparente und verständliche Vergabeverfahren
  • Bereitstellung klarer Informationen zu Kriterien und Abläufen, damit Familien die Chancen auf eine Platzzusage realistisch einschätzen können

  • Finanzielle Entlastung der Familien durch Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gemäß § 90 SGB VIII
  • Weiterentwicklung digitaler Antragsmöglichkeiten, inklusive des Orientierungsrechners zur Vorprüfung des Anspruchs aus § 90 SGB VIII
  • Verstetigung und Weiterentwicklung der Verzahnung des Bildungs- und Teilhabepakets mit dem kommunalen Förderkonzept, um Chancengerechtigkeit und Teilhabe unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund sicherzustellen

Nachhaltigkeitsziele

SDG 4
SDG 5
SDG 10
SDG 11